Österreich bekommt eine Paketsteuer: Mit dem am 8. Juli 2026 im Nationalrat beschlossenen Budgetbegleitgesetz 2027/2028 wurde auch das neue Paketsteuergesetz verabschiedet. Ab Oktober 2026 fallen 2 Euro pro Paket an – allerdings nur für große Versandhändler. Was Onlinehändler jetzt wissen müssen.
Wer die Paketsteuer zahlen muss
Steuerpflichtig sind ausschließlich Versandhändler, deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben. Die große Mehrheit der österreichischen Onlinehändler ist damit nicht betroffen – die Abgabe zielt auf die großen (vielfach internationalen) Versandplattformen und Handelskonzerne, die Pakete an Kundinnen und Kunden in Österreich liefern.
Der Gesetzgeber begründet die neue Abgabe mit dem rasant gestiegenen Paketaufkommen, Herausforderungen für Umwelt und stationären Handel sowie der vergleichsweise geringen nationalen Wertschöpfung großer Versandhändler. Erwartet werden Einnahmen von rund 280 Millionen Euro; die Steuer soll außerdem die Umsatzsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.
Die Eckpunkte im Überblick
- Höhe: 2 Euro pro Paket; alternativ kann die Steuer pro Bestellung entrichtet werden.
- Start: Oktober 2026.
- Fälligkeit: mit der Annahme der Zahlung – unabhängig davon, wann das Paket zugestellt oder die Zahlung tatsächlich geleistet wird.
- Retouren: Auch wenn Pakete retourniert werden, bleibt die Steuer fällig – eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.
- Ausnahmen: Unverpackte oder minimal verpackte Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften sind ausdrücklich nicht von der Steuer umfasst.
- Einordnung: Die Paketsteuer ist eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, kommt also auch Ländern und Gemeinden zugute.
Was das für kleinere Onlinehändler bedeutet
Direkt betroffen sind kleine und mittlere Händler nicht. Indirekt kann die Abgabe aber relevant werden:
- Wettbewerb: Große Plattformen könnten die 2 Euro pro Paket ganz oder teilweise auf Verkaufspreise oder Versandkosten überwälzen – das kann die relative Wettbewerbsposition kleinerer Shops verbessern.
- Marktplatz-Verkäufer: Wer über große Plattformen verkauft, sollte beobachten, ob die Plattform die Steuer über Gebühren an die Händler weiterreicht.
- Wachstumsplanung: Händler, die sich der Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro nähern, müssen die Abgabe künftig in die Kalkulation einbeziehen.
Ein Baustein von mehreren Neuerungen im Versandhandel
Die Paketsteuer reiht sich in eine Serie von Änderungen ein, die den Onlinehandel 2026 treffen: Seit 1. Juli 2026 gilt der 3-Euro-Pauschalzoll für Kleinsendungen nach dem Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze, ab 1. November 2026 kommt die Product-Identifier-Pflicht im Import-Versandhandel dazu. Wer grenzüberschreitend verkauft, sollte seine Prozesse jetzt gesamthaft prüfen.
Häufige Fragen zur Paketsteuer
Muss ich als kleiner Onlineshop die Paketsteuer zahlen?
Nein. Die Steuer trifft nur Versandhändler, deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr über 100 Millionen Euro lagen.
Gilt die Steuer auch für ausländische Versandhändler?
Ja. Erfasst sind Versandhändler, die Pakete an Empfänger in Österreich liefern und die Umsatzgrenze überschreiten – unabhängig vom Sitz des Unternehmens.
Fällt die Steuer bei einer Retoure erneut an?
Die Steuer wird mit der Annahme der Zahlung fällig und bleibt auch bei Retournierung des Pakets bestehen.
Quellen: Parlament Österreich, Parlamentskorrespondenz Nr. 565 vom 16.6.2026; Parlamentskorrespondenz Nr. 706 vom 8.7.2026