Für den grenzüberschreitenden Onlinehandel beginnt eine neue Ära: Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Warensendungen aus Drittländern fällt. Ab 1. Juli 2026 gilt ein Pauschalzoll pro Paket. Für Händlerinnen und Händler, die Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren oder über Plattformen beziehen, ändern sich damit Kalkulation und Prozesse.
Was sich ab 1. Juli 2026 ändert
Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Dezember 2025 die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze beschlossen. Bisher konnten Warensendungen mit einem Wert bis 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. Ab 1. Juli 2026 wird stattdessen eine Pauschalabgabe von 3 Euro pro Paket auf Importe bis 150 Euro erhoben.
Die 3 Euro werden je tariflicher Warengruppe innerhalb einer Sendung fällig. Mehrere identische Waren derselben Tarifposition lösen den Betrag nur einmal aus. Die Regelung gilt als Übergangslösung: Ab 2028 soll die Zollfreigrenze vollständig entfallen und alle Importe werden zollpflichtig.
Zusätzliche Bearbeitungsgebühr geplant
Ab November 2026 ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr pro Sendung vorgesehen. Deren genaue Höhe steht noch nicht endgültig fest; im Gespräch ist ein Betrag in der Größenordnung von rund 2 Euro. Händler sollten diese Entwicklung im Auge behalten, da sie die Kosten pro Sendung weiter erhöhen kann.
Der Hintergrund
Nach Angaben der Europäischen Kommission verschaffte die bisherige Regelung vor allem außereuropäischen Onlinehändlern und Billigplattformen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Die Zahl der in die EU eingeführten kleinen Pakete hat sich seit 2022 jährlich verdoppelt. 2024 erreichten rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen den EU-Markt – etwa 91 Prozent davon stammten aus China. Die Reform soll für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen.
Was Onlinehändler jetzt tun sollten
Wer Waren aus Drittländern bezieht oder über internationale Marktplätze handelt, sollte jetzt handeln:
- Kalkulation anpassen: Der Pauschalzoll und die geplante Bearbeitungsgebühr gehören in die Preis- und Margenrechnung.
- Lieferketten prüfen: Beschaffungswege und Sendungsstruktur (Bündelung gleicher Tarifpositionen) können die Zollbelastung beeinflussen.
- Umsatzsteuer im Blick behalten: Die Einfuhr über den Import-One-Stop-Shop (IOSS) bleibt für die Umsatzsteuer relevant – der neue Zoll kommt zusätzlich hinzu.
Wir unterstützen Sie dabei, die zoll- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen für Ihr E-Commerce-Geschäft korrekt einzuordnen und Ihre Prozesse rechtzeitig anzupassen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der 3-Euro-Pauschalzoll?
Ab 1. Juli 2026 für Warensendungen mit einem Wert bis 150 Euro aus Drittländern.
Wird der Pauschalzoll je Paket oder je Ware erhoben?
Je tariflicher Warengruppe innerhalb einer Sendung. Mehrere identische Waren derselben Tarifposition lösen den Betrag nur einmal aus.
Bleibt es dauerhaft bei 3 Euro?
Nein. Es handelt sich um eine Übergangsregelung. Ab 2028 soll die Zollfreigrenze vollständig entfallen; ab November 2026 ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr geplant.
Quelle: Rat der Europäischen Union / Europäische Kommission, Beschluss vom 12. Dezember 2025. Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

