Glossar

Fulfillment-Center:

Fulfillment-Center unterstützen Dich nicht nur beim Versand, sondern übernehmen auch die Lagerung, Verpackung sowie die Abwicklung von Rücksendungen. Bedienst du Dich beispielsweise eines Fulfillment-Centers in Frankreich, so kannst du deine Waren in Frankreich einlagern und schneller an französische Kunden liefern (lassen). Diese strategische Warenlagerung hat allerdings auch (umsatz-)steuerliche Konsequenzen für Dich, denn vor allem beschaffungsseitig musst du dich um eine lokale Registrierung kümmern (französische UID), um Deinen Vorsteueranspruch geltend zu machen. Darüber hinaus kannst Du Lieferungen aus Deinem französischen Lager an französische Käufer nicht über EU-OSS erklären, sondern unterliegst den nationalen Vorschriften.

Dropshipping:

Dropshipping ist vergleichbar mit dem Shortstelling am Aktienmarkt: Hier verkaufst du etwas, was du (noch) gar nicht hast. Am besten stellst Du dir vor, Du verkaufst personalisierte Produkte und lässt diese nach der Bestellung erst von deinem Zulieferer produzieren und individuell bedrucken. Hier weißt du erst nach Eingang der Bestellung deines Kunden, was du bei deinem Lieferanten bestellen musst, um deinem Kunden sein personalisiertes Produkt zu liefern. Mit anderen Worten: der Kunde kauft bei dir, dann kaufst du bei deinem Lieferanten. Um dabei deinen Kunden möglichst schnell glücklich zu machen, bittest du deinen Lieferanten, die Produkte direkt zu deinem Kunden zu schicken. Somit hast Du etwas verkauft, was du niemals in „eigenen Händen hattest“. (Umsatz- )Steuerlich handelt es sich dabei um ein sog Reihengeschäft. Die Beurteilung ist äußerst komplex und erfordert eine genaue Kenntnis der verschiedensten Rechtslagen. Wir haben nicht nur den nötigen Durchblick, sondern kennen auch Gestaltungsmöglichkeiten, sodass Du unter Umständen Deine Umsätze einfach und zentral über den EU-OSS erklären kannst.

Elektronische Schnittstelle:

Elektronische Schnittstellen sind vor allem Marktplätze (wie bspw Amazon) welche dir eine Verkaufsoberfläche bieten, auf der sich bereits eine Vielzahl an potenziellen Käufern aufhalten. Der Marktplatz fungiert dabei grds nur als Vermittler und führt Dich und Deine Produkte mit Deinen Käufern zusammen. Der Verkauf findet jedoch in der Regel zwischen Dir und deinen Kunden statt (sofern du als Amazon-Seller tätig bist), ist also im Prinzip nichts anderes als der wöchentliche Bauernmarkt in Deiner Stadt: Die Stadt kümmert sich um einen geeigneten Standort und bietet dir Die Möglichkeit deinen Warenstand aufzubauen. Die Kunden kaufen aber bei Dir, nicht bei der Stadt. So auch der Regelfall beim Onlineshopping. Allerdings war der Gesetzgeber kreativ, hat sich etwas ausgetobt und festgelegt, dass aus (umsatz-)steuerlicher Sicht Deine Kunden nicht bei Dir, sondern direkt bei dem Marktplatz (bspw Amazon) einkaufen. Da der Marktplatz aber nichts verkaufen kann, was er selbst nicht hat, muss dieser wiederum von Dir die Waren kaufen. Steuerlich bedeutet das, dass Du an einen Unternehmer, nicht aber an einen Verbraucher verkaufst. Da die (EU-) und (I-)OSS Regelungen jedoch für Verkäufe an Unternehmer unzugänglich sind, musst du Deine Umsätze anderweitig erklären. Ein solcher Anwendungsfall ist bspw das Anywhere-Office. Auch hier unterstützen wir Dich gerne.

Anywhere-Office:

Du liebst die Freiheit und das Abendteuer und hast keinen festen Wohnsitz, betreibst aber dennoch einen Online-Handel? Mit dem Anywhere Office wird Remote-Work auf das nächste Level gehievt: Nicht nur Deine Kunden können von überall auf der Welt Deine Produkte bestellen, sondern auch Du kannst Deine E-Commerce von überall auf der Welt verwalten. Besonders cool daran ist, dass für Dich grds dieselben (umsatzsteuerlichen) Regelungen wir für „normale“ E-Commerce-Händler gelten. Der Grund dafür ist denkbar einfach: Maßgeblich für die steuerliche Beurteilung ist in erster Linie der Verlauf deiner Warenbewegung, nicht jedoch Dein Aufenthalt. Besonders Deinem Warenlager kann dabei eine wichtige Bedeutung zukommen, denn dies ist grds der Ort, an dem Du dich zur Erfüllung Deiner (steuerlichen) Verpflichtungen und zur Wahrnehmung Deiner Rechte registrieren solltest. Dazu brauchst du lediglich einen steuerlichen Vertreter und schon kannst du loslegen!

PAN-EU:

Mit Amazon PAN-EU schaffst du die Möglichkeit, per Mausklick in mehreren Märkten präsent zu sein. So kannst Du Deine Lieferwege verkürzen und erhältst die Chance, die als Prime-Händler listen zu lassen. Deine Produkte werden somit sichtbarer und du generierst mehr Umsätze. Amazon unterstützt dich dabei durch ein intelligentes Lagermanagement und legt viel Wert darauf, dass die von Dir angebotenen Produkte auch tatsächlich lagernd und somit lieferbar sind. Aus der steuerlichen Perspektive bedeutet dies einiges an Arbeit, denn mit der steuerlichen Registrierungspflicht im Lagerland ist es noch nicht getan. Die permanente Lieferbereitschaft führt zu komplexen Warenbewegungen zwischen Deinen Warenlagern. Im Fachjargon nennen wir dies IG-Verbringung. Nicht dasselbe, aber oft damit im Zusammenhang fällt auch oft der Begriff “Commingling”.

Commingling:

In Zusammenhang mit Deinem Amazon-Business wirst Du unter Umständen die Begriffe „Commingling-Buy“ und „Commingling-Sell“ schon einmal gehört haben. Dahinter verbirgt sich der Gedanke, die Kunden von Amazon-Händlern möglichst schnell, gegebenenfalls noch am selben Tag beliefern zu können. Um dies durchzusetzen, werden identische Produkte mehrerer Händler einfach getauscht. Verkaufst Du beispielsweise eine gängige Handyhülle, hast diese allerdings nicht mehr lagernd, so bedient sich Amazon ganz einfach und unkompliziert am Lagerbestand eines andren Händlers, der das idente Produkt ebenfalls anbietet und dieses derzeit lagernd hat. Dein Amazon-Verkäuferkollege tätigt Dir gegenüber einen sogenannten Commingling-Sell. Deine Buchhaltung hingegen verzeichnet einen Commingling-Buy.

Click and Collect:

Grds. Besteuerung des Letztverbrauchs, also dort, wo der Kunde die Sachen benutzt – das ist oftmals der Wohnort. Dementsprechend werden die Besteuerungsrecht im Online-Handel so vergeben, dass sie dem Staat zukommen, in dem die Beförderung enden. Auf Deutsch: Die Steuer entsteht im B2C Bereich bei der Lieferadresse (nicht bei der Rechnungsadresse!). Anders allerdings bei Click and Collect. Hier bestellt Dein Kunde zwar Online, holt die Ware aber selbst bei Dir ab. Arbeitest du bspw mit einer Skischule zusammen und bietest den Skischülern 15% auf Skibrillen, wenn sie online bei Dir bestellen und die Brillen vor ihrer ersten Skistunde abholen, dann gibt es keine Lieferadresse. Es ist also grundsätzlich total egal, ob die Kunden in Spanien, Griechenland oder Deutschland leben. Du verrechnest einfach Deinen heimischen Steuersatz und musst Dir keine Gedanken über ausländisches (Steuer-)Recht machen.

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