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IOSS richtig nutzen: Einfuhr-Umsatzsteuer bei Sendungen bis 150 Euro einfach abwickeln

Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) macht die Umsatzsteuer bei Warenimporten bis 150 Euro pro Sendung planbar. Warum die 150-Euro-Grenze bei der USt trotz gefallener Zollfreigrenze weiter zählt und wie Onlinehändler den IOSS einsetzen.

Seit dem 1. Juli 2026 ist die Zollfreigrenze von 150 Euro für Sendungen aus Drittländern gefallen. Für die Umsatzsteuer im Onlinehandel bleibt die 150-Euro-Marke aber weiterhin entscheidend – nämlich beim Import-One-Stop-Shop (IOSS). Wer Waren aus dem Drittland an Endkundinnen und Endkunden in der EU verkauft, kann damit die Einfuhrumsatzsteuer deutlich einfacher abwickeln.

Was ist der IOSS?

Der IOSS ist ein Sonderregime zur zentralen Erklärung der Umsatzsteuer bei Einfuhr-Versandhandelsumsätzen – also Warenlieferungen aus dem Drittland an private Endkunden in der EU. Voraussetzung: Der Sachwert je Sendung übersteigt 150 Euro nicht. Der Händler (oder die Plattform) registriert sich EU-weit einmal mit einer eindeutigen IOSS-Nummer und erklärt die geschuldete Umsatzsteuer monatlich zentral über den IOSS – statt bei jeder einzelnen Einfuhr.

Der Vorteil: keine Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze

Nutzt der Händler den IOSS, ist die Einfuhr der Waren von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Stattdessen wird bereits im Verkaufsvorgang die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes berechnet und über den IOSS abgeführt. Für die Kundschaft bedeutet das: keine bösen Überraschungen durch Nachforderungen bei der Zustellung. Für den Händler heißt es: schnellere Zustellung und ein transparenter Gesamtpreis im Shop.

Wichtige Klarstellung: Zoll und Umsatzsteuer sind zwei paar Schuhe

Die zum 1. Juli 2026 gefallene 150-Euro-Grenze betrifft die Zollfreiheit. Umsatzsteuerlich gilt: Seit 1. Juli 2021 gibt es keine 22-Euro-Freigrenze mehr – jede Warensendung aus dem Drittland unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer. Der IOSS ist gerade das Instrument, um diese Umsatzsteuer bei Sendungen bis 150 Euro effizient zu erheben. Als Übergangslösung gilt für Kleinsendungen bis 30. Juni 2028 zudem ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie in der Sendung.

Wann lohnt sich die IOSS-Registrierung?

  • Sie verkaufen Waren aus einem Drittland (z. B. eigenes Lager außerhalb der EU) direkt an EU-Endkunden.
  • Der Sachwert der einzelnen Sendung liegt bei höchstens 150 Euro.
  • Sie möchten Ihren Kunden einen All-inclusive-Preis ohne zusätzliche Einfuhrabgaben bei Zustellung bieten.

Händler aus Drittländern benötigen für den IOSS in der Regel einen in der EU ansässigen Vermittler. Für in der EU ansässige Unternehmen ist eine direkte Registrierung möglich.

Was der IOSS nicht abdeckt

  • Sendungen mit einem Sachwert über 150 Euro – hier gilt das normale Einfuhrverfahren mit Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll.
  • Verbrauchsteuerpflichtige Waren (z. B. Alkohol, Tabak).
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen oder Lager innerhalb der EU – dafür sind OSS bzw. lokale Registrierungen relevant.

FAQ zum IOSS

Gilt die 150-Euro-Grenze pro Artikel oder pro Sendung?

Pro Sendung (Sachwert der Einzelsendung), nicht pro Artikel.

Ist der IOSS verpflichtend?

Nein, die Nutzung ist freiwillig. Ohne IOSS wird die Einfuhrumsatzsteuer im regulären Verfahren bei der Einfuhr erhoben – oft über den Post- oder Paketdienstleister.

Was passiert mit der gefallenen Zollfreigrenze?

Sie betrifft nur den Zoll. Umsatzsteuerlich bleibt der IOSS für Sendungen bis 150 Euro das zentrale Vereinfachungsinstrument.

Sie verkaufen international und wollen Zoll- und Umsatzsteuerpflichten sauber trennen? Wir richten Ihre IOSS-Abwicklung ein und sorgen für korrekte Meldungen. Passend dazu: unsere Beiträge zur gefallenen 150-Euro-Zollfreigrenze und zur Einfuhrumsatzsteuer.

Quelle: BMF „IOSS“ (Glossar) und USP.gv.at „Umsatzsteuer One-Stop-Shop / IOSS“; BMF „FAQs E-Commerce“. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall.