Nach dem 3-Euro-Zoll folgt die nächste Stufe der EU-E-Commerce-Reform – und diesmal geht es um Daten. Ab 1. November 2026 müssen für Waren im Fernverkauf importierter Gegenstände sogenannte Product Identifiers (PID) an den Zoll übermittelt oder bereitgestellt werden. Seit 1. Juli 2026 ist die Angabe bereits freiwillig möglich – und genau diese Übergangszeit sollten Onlinehändler nutzen.
Warum die EU die Produktkennung einführt
Auslöser war eine EU-weite Zollkontrollaktion: Die Zollbehörden aller 27 Mitgliedstaaten haben gemeinsam mit den Marktüberwachungsbehörden in einem Schwerpunktkontrollbereich untersucht, wie es um Kleinsendungen aus Drittländern steht. Das Ergebnis: Ein hoher Prozentsatz der geringwertigen Waren, die direkt aus Drittstaaten an Verbraucher in der EU geliefert werden, erfüllt die EU-Produktanforderungen und Sicherheitsvorschriften nicht.
Der geänderte Delegierte Rechtsakt zum Unionszollkodex (UZK-DA) führt daher die Pflicht ein, dem Zoll bei Einfuhren im Fernverkauf Produktkennungen bereitzustellen. Ziel ist ein wirksameres Risikomanagement und die Durchsetzung von Verboten und Beschränkungen im E-Commerce. Konkret soll der Zoll damit Rückverfolgbarkeitsinformationen aus der Lieferkette nutzen können: Wird ein Produkt als nicht konform erkannt, lässt sich das Kontrollergebnis auf alle Produkte mit ähnlichem Risiko übertragen.
Die Fristen im Überblick
- Seit 1. Juli 2026: Freiwillige Übermittlung der PID möglich. In dieser Phase dürfen wegen fehlender oder unrichtiger Daten keine Sanktionen, Strafen oder sonstigen Maßnahmen gesetzt werden.
- Ab 1. November 2026: Die Anforderung gilt verpflichtend für alle Waren im Fernverkauf importierter Gegenstände. Die wirksame Durchsetzung startet zu diesem Datum.
- Ab Juli 2028: Ergänzung durch umfassendere Produktdatenanforderungen, sobald der reformierte Zollkodex anwendbar ist und der EU Customs Data Hub für E-Commerce ausgerollt wird.
Die Kommission lädt Wirtschaftsbeteiligte ausdrücklich ein, die PID bereits ab 1. Juli 2026 zu übermitteln, um von den Erfahrungen der Freiwilligenphase zu profitieren. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) werden nachdrücklich ermutigt, das Datenelement frühestmöglich zu liefern.
Was ein Product Identifier ist
Produktkennungen sind in der Wirtschaft längst Alltag: Händler nutzen sie, um produzierte, gelagerte, verkaufte, verrechnete, gelieferte, retournierte oder zurückgerufene Mengen zu verfolgen; Kunden finden damit auf Plattformen oder Preisvergleichsseiten zuverlässig dasselbe Produkt wieder.
PID weisen typischerweise drei Merkmale auf:
- Eindeutigkeit: Jede PID bezeichnet genau eine Produktvariante – gleiche Marke, Größe, Farbe, Verpackung. Zwei unterschiedliche Artikel dürfen im System des Wirtschaftsbeteiligten nicht dieselbe PID tragen.
- Beständigkeit: Die Kennung bleibt über den Produktlebenszyklus unverändert – zumindest von der Herstellung über das Angebot bis zur Lieferung. Die meisten PID ändern sich beim Wechsel zwischen Unternehmen, Lagern oder Plattformen nicht.
- Kompakt und effizient: kurz genug für Etiketten, Barcodes und Datenbanken – typischerweise 8 bis 14 Stellen.
Zwei Arten von PID
Die Guidance unterscheidet nach Herkunft der Kennung:
- PID aus rechtlichen Vorgaben: etwa die Referenznummer der Sorgfaltserklärung nach der Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115, der Digitale Produktpass nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 oder die CPNP-Referenz nach der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Solche PID sind dem Zoll zu übermitteln, wo die sektorale Rechtsvorschrift dies verlangt – entsprechend der konkreten Umsetzung in TARIC.
- PID der Wirtschaftsbeteiligten: Kennungen, die Unternehmen selbst für operative oder Lieferkettenzwecke definieren.
Was Onlinehändler jetzt tun sollten
- Sortiment durchgehen: Für welche Artikel existieren bereits PID – aus Sektorrecht oder aus dem eigenen System?
- Datenqualität prüfen: Ist jede PID wirklich eindeutig auf Variantenebene (Größe, Farbe, Verpackung)?
- Lieferanten einbinden: Die Kennung muss entlang der Lieferkette verfügbar sein – Drittlandslieferanten frühzeitig informieren.
- Zollagenten abstimmen: Klären, wie die PID in die Zollanmeldung gelangt.
- Freiwilligenphase nutzen: Bis 31. Oktober 2026 lassen sich Datenlücken sanktionsfrei aufdecken – danach wird durchgesetzt.
FAQ
Ab wann ist die PID verpflichtend?
Ab 1. November 2026 für alle Waren im Fernverkauf importierter Gegenstände. Seit 1. Juli 2026 ist die Übermittlung freiwillig möglich.
Drohen in der Freiwilligenphase Strafen?
Nein. Während der anfänglichen Freiwilligenphase dürfen wegen nicht bereitgestellter oder unrichtiger Daten keine Sanktionen, Strafen oder sonstigen Maßnahmen gesetzt werden. Die wirksame Durchsetzung beginnt am 1. November 2026.
Wie lang ist eine PID typischerweise?
PID sind im Regelfall kompakt gehalten – typischerweise 8 bis 14 Stellen.
Was passiert 2028?
Die PID-Anforderung ist ein erster Schritt. Sie wird durch umfassendere Produktdatenanforderungen ergänzt, sobald der reformierte Zollkodex anwendbar ist und der EU Customs Data Hub für E-Commerce ab Juli 2028 ausgerollt wird.
Fazit
Die PID-Pflicht ist keine Gebühr, sondern eine Datenanforderung – und genau deshalb unterschätzen viele Händler den Vorlauf. Wer erst im November merkt, dass Varianten im Shop keine eindeutige Kennung haben, hat ein Problem an der Grenze. Die sanktionsfreie Phase bis Ende Oktober 2026 ist das Zeitfenster zum Aufräumen. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung Ihrer Importprozesse.