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Reihengeschäfte im Onlinehandel: Welche Lieferung ist steuerfrei?

Beim Reihengeschäft ist nur die „bewegte Lieferung" steuerfrei. Wie die Zuordnung der Warenbewegung im grenzüberschreitenden Onlinehandel gelingt.

Reihengeschäfte im Onlinehandel – bewegte Lieferung

Sobald mehrere Unternehmer über dieselbe Ware Geschäfte abschließen und der Gegenstand direkt vom ersten zum letzten Abnehmer gelangt, liegt ein Reihengeschäft vor. Im grenzüberschreitenden Onlinehandel ist das häufig – und umsatzsteuerlich anspruchsvoll.

Das Grundprinzip

Bei einem Reihengeschäft gibt es mehrere Lieferungen, aber nur eine Warenbewegung. Nur die Lieferung, der diese Warenbewegung zugeordnet wird – die „bewegte Lieferung“ –, kann als innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr steuerfrei sein. Die übrigen Lieferungen sind „ruhende Lieferungen“ und werden dort besteuert, wo die Ware sich befindet.

Warum die Zuordnung entscheidend ist

Die richtige Zuordnung der bewegten Lieferung entscheidet über Steuerfreiheit, Steuersatz und mögliche Registrierungspflichten. Maßgeblich ist unter anderem, wer den Transport veranlasst und unter welcher Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die Beteiligten auftreten.

Typische Konstellationen im E-Commerce

  • Händler, Vorlieferant und Endkunde in unterschiedlichen EU-Ländern
  • Einbindung von Lieferanten aus Drittländern (mit Einfuhr)
  • Verkäufe über Plattformen mit fingierter Lieferkette

Unser Rat

Reihengeschäfte sollten vor Vertragsabschluss durchdacht werden, denn nachträgliche Korrekturen sind aufwendig. Wir analysieren Ihre Lieferketten und ordnen die bewegte Lieferung korrekt zu.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), USP.gv.at. Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.