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Rechnungsmerkmale im Onlinehandel: Was auf eine korrekte Rechnung gehört

Fehlende Pflichtangaben kosten den Vorsteuerabzug. Welche Rechnungsmerkmale im Onlinehandel gelten – und warum die E-Rechnung immer wichtiger wird.

Korrekte Rechnung und E-Rechnung im Onlinehandel

Eine korrekte Rechnung ist die Grundlage für den Vorsteuerabzug – beim Empfänger ebenso wie für die eigene ordnungsgemäße Buchführung. Im Onlinehandel mit hohem Belegvolumen lohnt es sich, die Pflichtangaben und Formate im Griff zu haben.

Die wichtigsten Pflichtangaben

Zu den zentralen Rechnungsmerkmalen zählen unter anderem: Name und Anschrift von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger, die UID-Nummer, Menge und Bezeichnung der Ware, das Lieferdatum, das Entgelt sowie der anzuwendende Steuersatz und der Steuerbetrag. Bei Kleinbetragsrechnungen gelten Erleichterungen.

Besonderheiten im grenzüberschreitenden Handel

  • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist auf die Steuerfreiheit hinzuweisen.
  • Die UID-Nummern beider Seiten sind korrekt anzugeben.
  • Bei Reverse Charge muss der Übergang der Steuerschuld vermerkt werden.

E-Rechnung gewinnt an Bedeutung

Mit der EU-Reform „VAT in the Digital Age“ wird die strukturierte elektronische Rechnung im grenzüberschreitenden B2B-Handel ab 2030 verpflichtend. Wer frühzeitig auf maschinenlesbare Formate umstellt, spart langfristig Aufwand und reduziert Fehler.

Unser Rat

Prüfen Sie Ihre Rechnungsvorlagen auf Vollständigkeit – automatisierte Shop- und Buchhaltungssysteme erleichtern die Einhaltung der Pflichtangaben. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), USP.gv.at, Europäische Kommission. Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.