Die EU-Reform „VAT in the Digital Age“ (ViDA) verändert die Rolle von Online-Plattformen grundlegend. Ab 1. Juli 2028 gelten erweiterte Regeln zur sogenannten fiktiven Lieferer- bzw. Leistungserbringer-Stellung digitaler Plattformen. Für Händler und Anbieter über Plattformen ist das eine wichtige Weichenstellung.
Was sich ab 2028 ändert
Nach den ViDA-Regelungen werden digitale Plattformen in bestimmten Bereichen umsatzsteuerlich so behandelt, als hätten sie die Leistung selbst erbracht. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln zur Plattformwirtschaft bis 30. Juni 2028 umsetzen; wirksam werden sie ab 1. Juli 2028. Damit übernimmt in vielen Konstellationen die Plattform die Umsatzsteuerpflicht gegenüber dem Endkunden.
Einordnung in das Gesamtpaket
ViDA wurde am 11. März 2025 formell beschlossen und besteht aus mehreren Bausteinen. Neben den Plattformregeln ab 2028 folgt ab 1. Juli 2030 die verpflichtende E-Rechnung und digitale Meldung im innergemeinschaftlichen B2B-Handel. Die Plattformregeln sind also der erste große Schritt, der Händler direkt betrifft.
Was Händler jetzt tun sollten
- Verkaufswege über Plattformen dokumentieren und die künftige Rollenverteilung prüfen
- Klären, in welchen Fällen künftig die Plattform die Umsatzsteuer schuldet
- Prozesse und Systeme frühzeitig auf die neuen Meldeanforderungen vorbereiten
Unser Rat
Auch wenn 2028 noch entfernt scheint: Die Umstellung betrifft Vertragsgestaltung, Abrechnung und Systeme. Wir behalten die Umsetzung in Österreich für Sie im Blick und bereiten Ihr E-Commerce-Geschäft rechtzeitig vor.
Quelle: Europäische Kommission – Taxation and Customs Union (taxation-customs.ec.europa.eu), ViDA-Paket. Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

