Für Onlinehändler mit Kunden in mehreren EU-Ländern ist eine Zahl besonders wichtig: 10.000 Euro. Diese unionsweite Lieferschwelle entscheidet, ob Sie auf Ihre Fernverkäufe an Privatkunden österreichische oder die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes anwenden müssen.
Was die Lieferschwelle regelt
Die Schwelle von 10.000 Euro gilt EU-weit und zusammengefasst für alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe an Privatkunden sowie bestimmte digitale Leistungen (TBE-Leistungen). Solange die Summe dieser grenzüberschreitenden Umsätze im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr unter 10.000 Euro bleibt, dürfen Sie österreichische Umsatzsteuer verrechnen.
Was bei Überschreiten passiert
Wird die Schwelle überschritten, gilt ab diesem Zeitpunkt das Bestimmungslandprinzip: Sie schulden die Umsatzsteuer des Landes, in das Sie liefern – mit dem dort gültigen Steuersatz. Die Abwicklung erfolgt am einfachsten über den One-Stop-Shop (OSS), sodass keine Einzelregistrierung im Ausland nötig ist.
Wichtige Punkte für die Praxis
- Die Schwelle ist eine Gesamtgrenze über alle EU-Länder, nicht pro Land.
- Auch der Verzicht auf die Schwelle ist möglich – dann wird von Beginn an im Bestimmungsland versteuert.
- Eine laufende Umsatzüberwachung ist entscheidend, um den Zeitpunkt des Überschreitens nicht zu verpassen.
Unser Tipp
Behalten Sie Ihre grenzüberschreitenden Umsätze monatlich im Blick. Wir richten Ihre Buchhaltung so ein, dass das Überschreiten der Schwelle rechtzeitig erkannt und der OSS korrekt angewendet wird.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), USP.gv.at. Stand: März 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

