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Dropshipping und Umsatzsteuer: Die häufigsten Fallstricke im Streckengeschäft

Beim Dropshipping entscheidet die Lieferkette über die Umsatzsteuer. Warum Reihengeschäft, Einfuhr und Bestimmungsland beim Streckengeschäft besonders knifflig sind.

Dropshipping und Umsatzsteuer im Streckengeschäft

Dropshipping ist ein beliebtes Geschäftsmodell: Der Händler verkauft Ware, die direkt vom Lieferanten an den Endkunden versandt wird. Umsatzsteuerlich ist das Streckengeschäft jedoch anspruchsvoll – gerade wenn Lieferant, Händler und Kunde in unterschiedlichen Ländern sitzen.

Warum Dropshipping umsatzsteuerlich komplex ist

Beim Dropshipping liegt häufig ein Reihengeschäft vor: Mehrere Unternehmer schließen Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand ab, der unmittelbar vom ersten zum letzten Abnehmer gelangt. Die zentrale Frage ist, welcher Lieferung die Warenbewegung zuzuordnen ist – denn nur diese „bewegte Lieferung“ kann steuerfrei sein.

Typische Fallstricke

  • Drittlandlieferanten: Kommt die Ware aus einem Nicht-EU-Land, sind Einfuhrumsatzsteuer und Zoll zu beachten.
  • Bestimmungsland: Bei Lieferungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern greifen Lieferschwelle und OSS.
  • Registrierungspflichten: Je nach Konstellation kann eine Registrierung im Ausland nötig werden.

Was Händler tun sollten

Vor dem Start oder der Ausweitung eines Dropshipping-Modells sollte die umsatzsteuerliche Lieferkette sauber durchdacht werden. Wir prüfen Ihre konkreten Warenwege und zeigen, wo Steuerpflichten und Registrierungen entstehen.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), USP.gv.at. Stand: April 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.