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DAC7: Meldepflicht digitaler Plattformen – das müssen Online-Verkäufer wissen

Durch DAC7 melden Plattformen wie Marktplätze die Umsätze ihrer Verkäufer an die Finanz. Was die EU-Meldepflicht für Händler bedeutet und wie Sie vorbereitet sind.

DAC7 Meldepflicht digitaler Plattformen für Online-Verkäufer

Wer über Online-Marktplätze oder Plattformen verkauft, wird für die Finanzverwaltung zunehmend transparent. Grund ist die EU-Richtlinie DAC7, die digitale Plattformen zu umfangreichen Meldungen über ihre Verkäufer verpflichtet.

Was DAC7 regelt

DAC7 verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, Informationen über die auf ihnen aktiven Anbieter zu erheben und an die Steuerbehörden zu melden. Erfasst werden unter anderem der Verkauf von Waren, persönliche Dienstleistungen, die Vermietung von Immobilien und die Vermietung von Verkehrsmitteln. Die Behörden tauschen diese Daten EU-weit aus.

Welche Daten gemeldet werden

  • Identifikationsdaten der Verkäufer (Name, Anschrift, Steuernummer/UID)
  • Anzahl der Transaktionen und die erzielten Vergütungen
  • gegebenenfalls Bankverbindung und Gebühren der Plattform

Was das für Händler bedeutet

Für Verkäufer heißt das: Die auf Plattformen erzielten Umsätze sind der Finanz bekannt. Umso wichtiger ist eine vollständige und korrekte steuerliche Erfassung aller Einnahmen – sowohl umsatzsteuerlich als auch ertragsteuerlich. Wer bisher Umsätze nicht vollständig erklärt hat, sollte dies dringend bereinigen.

So bereiten Sie sich vor

Achten Sie darauf, dass Ihre Plattform-Stammdaten (insbesondere UID und Anschrift) korrekt hinterlegt sind, und gleichen Sie Ihre Aufzeichnungen mit den Plattformabrechnungen ab. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Online-Umsätze sauber zu erfassen und korrekt zu erklären.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), EU-Richtlinie 2021/514 (DAC7). Stand: April 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.