[wpml]

Amazon FBA und Umsatzsteuer: Verbringung und Registrierungspflichten in der EU

Wer über FBA/Fulfillment Waren in EU-Lager einlagert, löst umsatzsteuerliche Verbringungen und Registrierungspflichten aus. Was Händler dabei beachten müssen.

Amazon FBA – Verbringung und Registrierungspflichten in der EU

Fulfillment-Programme wie FBA (Fulfilled by Amazon) sind bequem: Der Händler lagert Ware in den Logistikzentren des Anbieters ein, der Versand erfolgt automatisiert. Umsatzsteuerlich entstehen dabei aber schnell Pflichten in mehreren EU-Ländern – vielen Händlern ist das nicht bewusst.

Das Problem: innergemeinschaftliche Verbringung

Wird Ware aus einem österreichischen Lager in ein Fulfillment-Lager in einem anderen EU-Land umgelagert, liegt umsatzsteuerlich eine innergemeinschaftliche Verbringung vor. Diese wird wie eine Lieferung an sich selbst behandelt und ist entsprechend zu erklären. In der Regel entsteht dadurch im Bestimmungsland eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht.

Registrierungspflichten im Ausland

Nutzt ein Händler Lager in mehreren Mitgliedstaaten (etwa bei paneuropäischen Fulfillment-Programmen), können Registrierungen in jedem dieser Länder erforderlich werden. Der One-Stop-Shop deckt diese lokalen Vorgänge nicht vollständig ab, da er nur bestimmte grenzüberschreitende Verkäufe erfasst – nicht aber die Lagerhaltung und lokale Lieferungen.

Worauf Sie achten sollten

  • Klären Sie vorab, in welchen Ländern Ihre Ware gelagert wird.
  • Prüfen Sie die daraus entstehenden Registrierungs- und Erklärungspflichten.
  • Dokumentieren Sie Verbringungen sauber, um Nachweise führen zu können.

Unsere Unterstützung

Wir analysieren Ihre Fulfillment-Struktur, ermitteln die notwendigen Registrierungen und sorgen dafür, dass Verbringungen und lokale Lieferungen korrekt erfasst werden.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), USP.gv.at. Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.